AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Buchungen bei Lasertag & Escape Room Pirna.
§ 1 Vertragsschluss
Mit der Bestätigung der Buchung durch Lasertag Pirna (mündlich oder schriftlich) kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
Die Buchung kann vom Kunden bis spätestens drei Tage vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ansonsten gilt folgende Staffelung: Bei Stornierungen weniger als 24h vor der Buchung wird 90% des Betrages fällig.
Bei Stornierungen zwischen 24h und 48h vor der Buchung wird 70% des Betrages fällig.
Bei Stornierungen zwischen 48h und 72h vor der Buchung wird 50% des Betrages fällig.
Bei Krankheit (mit Nachweis) wird der Betrag abzgl. 25% Gebühren als Gutschein ausgestellt.
Bemessungsgrundlage sind gemeldete Personen und unsere aktuellen Preise.
Bei einer Abweichung von mehr als 2 Personen zur gemeldeten Teilnehmerzahl berechnen wir 10€ pro ausgefallenen Teilnehmer.
Der Widerruf kann ausschließlich schriftlich per SMS/WhatsApp unter 01626589890 erfolgen. Für die Einhaltung der Widerrufsfrist ist der Tag des Zugangs des Widerrufs entscheidend.
§ 2 Nutzung
Die Besucher nutzen die Lasertag Arena auf eigene Gefahr. Das Besteigen oder Verändern von Hindernissen ist untersagt. Auch das Rennen, hinlegen oder knien ist in unserer Anlage verboten.
Jede Art militärischer Kleidung ist untersagt.
Durch die Buchung bei Lasertag Pirna ist der angemeldete Teilnehmer berechtigt, das Spielgerät innerhalb des gebuchten Zeitraums im Rahmen der vor Ort geltenden Hausordnung und unter Beachtung der Anweisungen des Personals zu nutzen. Verspätete Ankunft berechtigt nicht zum Wertausgleich oder Verlängerung.
Sollten sich einige Mitspieler an die oben aufgeführten Verbote nicht halten, so behalten wir uns vor den Betrieb der kompletten Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen einzustellen und die Arena zu räumen.
Bei offenen Spielen werden Personen frei zu Spielgruppen zusammengestellt. Die Zusammenstellung erfolgt durch den Veranstalter.
Eigene Getränke sind nicht erlaubt.
§ 3 Spielgeräte
Die Spielgeräte in unserer Arena werden von den Spielern auf eigene Gefahr benutzt. Sorgsamer Umgang mit den Spielgeräten wird zwingend vorausgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass bei Beschädigung oder übergebührlicher Abnutzung der Geräte Schadenersatzansprüche und Nutzungsersatz geltend gemacht werden. Sollte ein Gerät aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Bedienung durch den Spieler beschädigt werden, so wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 Euro fällig, unabhängig davon, ob zusätzliche Schadenersatzansprüche bestehen.
§ 4 Eintrittspreise
Der Eintrittspreis wird sofort fällig und ist vor Spielbeginn an unserer Kasse zu entrichten. Erscheinen angemeldete Gruppen nicht, obwohl eine Buchung vorliegt, so wird der Eintrittspreis nach der Gesamtbuchung bei der Person eingefordert, die die Buchung veranlasst hat.
Angebote, Rabatte und Aktionen sind nicht miteinander kombinierbar. Dem Kunden wird jedoch der für ihn günstigste Rabatt gewährt, wenn mehrere Rabatte gleichzeitig möglich wären.
§ 5 Hausrecht
Lasertag Pirna und deren Bevollmächtigte üben das Hausrecht aus. Eine Haftung der Lasertag Betreiber sowie deren Mitarbeiter und Aushilfen, externen Veranstaltern, dem Eigentümer des Geländes und der Arena, die Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, juristische oder natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Lasertag Arena bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grund, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Haftung bei Verletzungen, Diebstahl/Verlust von Kleidung, Wertgegenständen und Ausrüstung gleich welcher Art, sowie Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen.
§ 6 Alkohol und Rauchverbot
Vom Zeitpunkt des Betretens des Geländes von Lasertag Pirna bis zu dessen Verlassen gilt ein absolutes Rauch-, Alkohol- und Rauschmittelkonsumverbot. Ein Verstoß führt zum Ausschluss vom Spiel.
Soweit der Verdacht auf vorherigen Alkohol- oder Rauschmittelkonsum besteht, entscheidet das Personal nach Ermessen über den Ausschluss vom Spiel.
§ 7 Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Teilnahme an Veranstaltungen von Lasertag Pirna nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten möglich.
Für Jugendliche vor Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Teilnahme an Veranstaltungen von Lasertag Pirna nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten und im Beisein eines Aufsichtsberechtigten möglich.
§ 8 Verspätung/Vorzeitige Beendigung
Verspätung insbesondere durch öffentliche Verkehrsmittel, Stau oder Pannen berechtigen nicht zum Aufschub des Termins. Es obliegt dem Kunden rechtzeitig zum Termin zu erscheinen.
Wird die Nutzung der Arena vor Ablauf der hierfür gewährten Spielzeit beendet, so besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.
§ 9 Bildmaterial
Das Fertigen von Foto oder sonstigem Bildmaterial zu gewerblichen Zwecken innerhalb der Anlage ist untersagt.
§ 10 Gewerbliche Vertragspartner
Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren etwaige Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit. Auch dann nicht wenn sie uns zuvor mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben. Ebenfalls gelten weiterhin Mindestteilnehmerzahlen für das Zustandekommen eines Spiels.
§ 11 Haftung
Lasertag Pirna haftet nicht für Schäden von Kunden oder Teilnehmern. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Lasertag Pirna, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von Lasertag Pirna zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Bereitstellung von Spielort und Spielgerät gemäß § 3.
§ 12 Schriftformklausel
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
§ 13 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der Gesamtvereinbarung. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.